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Informationen vom Auswärtigen Amt Visum Deutsche können für einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Vor Ablauf der 90-Tage-Frist kann in Brasilien bei einer Dienststelle der Bundespolizei (Polícia Federal - Departamento da Polícia Marítima, Aérea e de Fronteiras = DPMAF) eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um maximal weitere 90 Tage beantragt werden. Die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb von 12 Monaten beträgt maximal 180 Tage. Ein Anspruch auf die volle Aufenthaltsdauer besteht nicht. Es steht den zuständigen brasilianischen Behörden frei, die erlaubte Aufenthaltsdauer auf einen kürzeren Zeitraum zu beschränken.
Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen. Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird. Dies gilt selbst dann, wenn z.B. lediglich Verträge unterzeichnet oder Vorträge gehalten werden sollen. Techniker/Mechaniker, die Instandsetzungs- oder Aufbauarbeiten vornehmen sollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise deutscher Staatsangehöriger in Brasilien möglich.
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