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Besondere Zollvorschriften Gegenstände für den persönlichen Bedarf des Einreisenden, die für die Fahrt oder den Aufenthalt vorgesehen sind, können zollfrei eingeführt werden. Ein striktes Einfuhrverbot besteht für Drogen, frische Nahrungsmittel und für exportierte brasilianische Alkoholika. Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden. Allerdings müssen Beträge, die den Gegenwert von R$ 10.000,00 übersteigen, unabhängig von Währung und Form (bar, Schecks, … ) bei der Einreise deklariert werden. Detaillierte Einfuhrbestimmungen sind unter www.brasilianische-botschaft.de oder www.receita.fazenda.gov.br/principal/Ingles/faq.htm (auf englisch) zu finden. Obwohl für Haustiere bei der Einfuhr nach Brasilien eine Quarantänefrist nicht besteht, dürfen Pflanzen und Tiere nur unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen nach Brasilien gebracht werden. Die Einfuhr lebender Vögel nach Brasilien ist untersagt. Nähere Informationen dazu sowie eventuell notwendige Formulare erhalten Sie auf der Website der brasilianische Botschaft in Berlin www.brasilianische-botschaft.de Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen |
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